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10.05.2004 • Aktualisiert: 06.04.2005
Niedersächsische Landesregierung will saubere Luft aussetzen
Bernd Lange: "Gesundheitsschutz hat Vorfahrt!"

"Mit Fahrverboten in Innenstädten werden keine Qualitätsziele umgesetzt, Fahrverbote können nur der Notnagel für extreme Lagen sein" sagt Bernd Lange, SPD-Europaabgeordneter aus Burgdorf und Umweltexperte seiner Fraktion. Er reagiert damit auf Meldungen von der Konferenz der Umweltminister von Bund und Ländern, die letzten Freitag (7. Mai 2004) in Bad Wildungen (Hessen) tagte. Der niedersächsische Umwelt-Staatssekretär Eberl hatte dort u.a. Fahrverbote zur Rushhour gefordert, um die Grenzwerte einhalten zu können.

Die europäische Luftqualitätsrahmenrichtlinie von 1996 legt allgemeine Ziele bei der Luftqualität zum Schutze der Gesundheit fest. Vier darauffolgende Tochterrichtlinien haben in den vergangenen Jahren diese Ziele mit Grenzwerten für einzelne Schadstoffe wie Staubpartikel, Ozon oder Blei konkretisiert. Ab dem 1. Januar 2005 tritt die erste Stufe, z.B. Grenzwerte bei Staubpartikeln, in Kraft.

Bernd Lange: "In erster Linie dient die zweistufige Luftqualitätsrichtlinie dem Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger. Die durch europäische Gesetzgebung geschaffenen Standards kommen uns allen zugute. Es kann nicht sein, das die konservative niedersächsische Landesregierung nun von Umweltminister Jürgen Trittin fordert, schon in nationales Recht umgesetzte Umweltgesetzgebung jetzt wieder zu entschärfen. Die niedersächsische Landesregierung will saubere Luft aussetzen, aber der Gesundheitsschutz hat Vorfahrt!"

Insbesondere Partikel verursachen Herz-Kreislauf-Krankheiten und stehen im Verdacht krebserregend zu sein. Deswegen müssen alle Verursacher von Schadstoffemissionen ihren Beitrag zur Minimierung der Umweltbelastung leisten. Notnagel-Politik hilft hier nicht weiter, wir müssen langfristig und nachhaltig denken.

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Strengere Emmissionskontrollen für Lastwagen und Busse in Europa
Staatssekretär Dr. Christian Eberl
Europäisches Umweltrecht - Uni Lüneburg - Rechtswissenschaften
Luftqualitätsrahmenrichtlinie 1996/62 [PDF-Datei]
Bad Wildungen
Text: Pressemitteilung

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